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Im Notfall

Während der Sprechzeiten:

 

0431 - 320 72 50

Außerhalb der Sprechzeiten (Tierärztlicher Notdienst):

01805 - 84 37 36

Was ist ein Notfall?

 

Wenn Ihr Tier eines oder mehrere folgender Symptome aufweist:

  • Bewusstseinsverlust/Ohnmacht

  • Krampfanfälle

  • Verlust des Geh- und Stehvermögens (Tier liegt in Seitenlage)

  • plötzliche Lähmungen der Beine

  • Zusammenbruch

  • Atemnot

  • sehr helle/blasse Schleimhäute

  • stärkere oder unstillbare Blutungen

  • Probleme beim Harnlassen

  • Anhaltender starker Durchfall mit oder ohne Erbrechen, zunehmende Schwäche

  • Blut im Urin (rot) oder Kot (schwarz)

  • Plötzlich dicker, aufgeschwemmter Bauch

  • Verschlucken von Fremdkörpern oder Giften (Zwiebeln, Knoblauch, Schokolade, Holzspäne)

  • Verbrühungen, Verbrennungen, Hitzschlag

  • Unfall mit schweren Verletzungen

  • Augenverletzungen

  • Bissverletzungen

  • Starke Schmerzen (Tier verkriecht sich, wird generell bewegungsunlustig oder unruhig, läuft hin und her, stellt das Fressen ein)

  • Futterverweigerung für länger als einen Tag

 

Was können Sie im Notfall tun?

 

  • Ruhe bewahren

  • Atemwege freihalten (Maul öffnen, Zunge herausziehen, Erbrochenes/Blut usw. entfernen)

  • Starke Blutungen stillen (Druckverband anlegen)

  • Tierarzt verständigen

 

Wo rufen Sie an?

 

Während der Sprechzeit erreichen Sie uns unter der Nummer: 0431 - 320 72 50

 

Außerhalb unserer Sprechzeiten wenden Sie sich in lebensbedrohlichen Situationen bitte an den Notdienst des Kreises Plön. Dort erreichen Sie den jeweils diensthabenden Tierarzt rund um die Uhr unter der Notrufnummer: 01805 - 84 37 36

 

Notdienstgebühren

 

Seit dem 14.02.2020 sind wir als Tierärzte dazu verpflichtet, eine Notdienstpauschale von 50,00 Euro netto zu erheben. Zusätzlich muss die tierärztliche Leistung im Notdienst mindestens mit dem 2-fachen Gebührensatz berechnet werden.

 

Zu welchen Zeiten gelten diese Notdienstgebührensätze?

 

- wochentags täglich von 18 bis 8 Uhr des jeweils folgenden Tages

- am Wochenende von Freitag 18 bis 8 Uhr des jeweils folgenden Montags sowie

- an Feiertagen von 0 bis 24 Uhr

 

Näheres finden Sie hier: Merkblatt Gebührenordnung Notdienst

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